Warnung Einfuhr von Mate de Coca Tee verboten
Mate de Coca Tees und Teebeutel wurden in den vergangenen Wochen vermehrt bei Luftpostsendungen aus Südamerika durch Zollbeamte festgestellt. Die Einfuhr solcher Tees ist verboten und strafbar.
Rund 100 Teebeutel hatte ein 29-jähriger Deutscher über ein namhaftes Auktionshaus ersteigert; die Ware wurde anschließend von Bolivien aus mit der Luftpost nach Deutschland verschickt. Zollbeamte am Münchner Flughafen entdeckten die heiße Ware und leiteten ein Strafverfahren gegen den Techniker ein.
Der Mann muss nun mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Tee und Teebeutel Mate de Coca:
Die Teemischung enthält Pflanzenteile der Coca-Pflanze. Diese unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz und allein der Besitz oder die Einfuhr solcher Teebeutel ist strafbar.
Zoll (07.08.2007)
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