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Krebsgift in Softdrinks nachgewiesen

Krebsgift in Softdrinks nachgewiesen

Das Bundesverbraucherministerium hat bei einer Prüfung von 64 Erfrischungsgetränken bei etwa der Hälfte Benzol nachgewiesen. Die Belastungen und Marken werden nicht genannt.

Benzol kann sich in nichtalkoholischen wie Fruchtsaftgetränken / Erfrischungsgetränken aus Benzoesäure (zugelassener Konservierungsstoff E 210 bis E 213) bei gleichzeitiger Anwesenheit von Ascorbinsäure entstehen. Achten Sie beim Kauf auf diese Zutaten. (21.03.2006)

 Bundesverbraucherministerium

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